Stadt Lübtheen
Flüchtlinge willkommen

Mit Stand vom 8. September 2015 befinden sich mehr als 900 Flüchtlinge und Asylbewerber in Obhut des Landkreises Ludwigslust-Parchim. Die Kreisverwaltung geht davon aus, dass die Anzahl der Flüchtlinge und Asylbewerber im Landkreis bis zum Jahresende auf mindestens 1.600 ansteigen wird.
Die zentrale Aufnahmeeinrichtung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit einer Kapazität von 600 Plätzen befindet sich in Nostorf / Horst, im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Zuständige Behörde ist das Landesamt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten (AMF).
Inzwischen mussten in allen Landkreisen aufgrund der schnell steigenden Anzahl der Flüchtlinge in M-V Notunterkünfte geschaffen werden. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat in diesem Zusammenhang für das Land Notaufnahmeeinrichtungen in Zahrensdorf, Heidhof und Hagenow für insgesamt 200 Menschen eingerichtet und nunmehr auch in Lübtheen.
In der ehemaligen Kommandantur des Truppenübungsplatzes wurden für 185 Menschen Unterkünfte geschaffen. Diese sind seit dem Abend des 17.09.2015 mit Flüchtlingen belegt, die aus der Erstaufnahmeinrichtung Horst kommen.
Alle Ankommenden müssen unverzüglich mit Unterkunft, Verpflegung, Dingen des persönlichen Bedarfs und notwendiger medizinischer Betreuung versorgt werden. Außerdem müssen schnell und effizient die rechtlich notwendigen Schritte im Asylverfahren eingeleitet werden.
(Für den Artikel wurden Teile aus dem dem Internetauftritt des Landkreises LUP
- http://www.kreis-lup.de/fluechtlingshilfe verwendet.)
Linkliste:
Für die Betreuung der Flüchtlinge werden gern Geld- und Sachspenden angenommen. Es gab hierzu bereits eine Vielzahl von Anfragen an unsere Verwaltung.
Vorerst gelten folgende Regelungen:
Geldspenden: |
Konto der Stadt Lübtheen Sparkasse Mecklenburg-Schwerin Kennwort: Flüchtlingshilfe |
Sachspenden: |
dienstags und donnerstags
|
aktive Hilfe: |
Melden Sie sich bei Herrn Skobel |
dringend gesucht: | |
|
Gefragt sind aber auch Decken, Handtücher, Windeln, Hygieneartikel, Socken, Strümpfe, Spielzeug sowie alle sonstige Bekleidung ... alles was Menschen am Nötigsten brauchen.
*Bitte achten Sie darauf, dass die Textilien im sauberen Zustand sind.
Hier werden einige, immer wieder gestellte Fragen zur Flüchtlingsthematik beantwortet: Was bekommen Flüchtlinge, was dürfen sie nicht?
Die Sondergesetzgebung für Asylsuchende
Unterkunft
Sie werden in der Regel zunächst in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Solange sie sich im Asylverfahren befinden, können sie sich ihren Wohnort und ihre Wohung nicht aussuchen. Werden die Asylbewerber und Flüchtlinge in Mietwohnungen untergebracht, orientiert sich die Ausstattung der Wohnung an der Gemeinschaftsunterkunftsverordnung des Landes, denn das Land erstattet dem Landkreis alle notwendigen Kosten. Notwendig ist nur das, was in der Verordnung festgeschrieben ist: Sechs Quadratmeter Wohnfläche stehen dem einzelnen Menschen zu. Die Verordnung legt fest, was sich darauf befinden soll: ein Bwett, ein Steuhl, ein Tischteil, ein Schrankteil. Das war's. Keine Gardienen, keine Bilder, kein Teppich. Nichts, was die Wohnung persönlich oder gemütlich machen könnte.
Asylbewerber haben nach der Verordnung in den Unterkünften Gemeinschaftsküchen zu nutzen: je 8 Personen einen Herd. Außerdem gibt es gemeinschaftliche Sanitärräume: für zehn Personen eine Dusche, für 15 Männer eine Toilette. Für Frauen ist hier der Schlüssel besser: Zehn Frauen teilen sich eine Toilette. Wenn die Asylbewerber in kleinen Wohnungen untergebracht sind, kann das Verhältnis logischerweise nicht so genau eingehalten werden. Deswegen haben es Asylbeweber in Mietwohnungen etwas besser. ein 12 Quadratmeter großer Raum beherbergt aber auch hier zwei Personen. 24 Quadratmeter große Zimmer teilen sich vier Personen. Es kommt vor, dass eine Wohnung mehrere Familien aufnehmen muss.
Geldleistungen
Asylsuchende und Geduldete bekommen Sozialhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die monatlichen Sätze liegen unter denen von Hartz IV. Seit dem 01.11.1993, der Einführung des Asylbewerberleistungsgesetzes, bis zum 01.03.2015 stand im Gesetz unverändert, dass der Satz für einen Alleinstehenden 360 DM monatlich (184,07 EUR) beträgt. Außerdem konnten diese Sätze eingekürzt werden und Gutscheine oder Essenspakete ausgegeben werden. Nach einem Verfassungsgerichtsurteil im Jahr 2012 wurden die Leistungssätze als verfassungswidrig beurteilt, weshalb seitdem angepasste Sätze ausgezahlt wurden. Der offizielle Satz betrug 362 EUR.
Seit dem 01.03.2014 nun gibt es ein neues Asylbewerberleistungsgesetz. Seitdem beträgt die Grundleistung für einen alleinstehenden Erwachsenen 359 EUR.
Bedarfssätze nach § 3 AsylbLG ab März 2015 gemäß Bekanntmachung (BGBl. 2015 S. 25)
Stufe 1 Haushaltsvorstand |
Stufe 2 je 50 % bei Ehepartnern |
Stufe 3 80 % Haushaltsan- gehörige ab 18 Jahre |
Stufe 4 14-17 Jahre |
Stufe 5 6-13 Jahre |
Stufe 6 0-5 Jahre |
|
Bedarf § 3 Abs. 2 | 216 € | 194 € | 174 € | 198 € | 157 € | 133 € |
Barbetrag § 3 Abs. 1 | 143 € | 129 € | 113 € | 85 € | 92 € | 84 € |
Grundleistung § 3 Gesamt |
359 € | 323 € | 287 € | 283 € | 249 € | 217 € |
Auch diese Summe wird aber häufig nicht ausgezahlt. Sie darf eingekürzt und durch Sachleistungen ersetzt werden. Vom Verfassungsgericht wurde im Urteil ein Mindestbetrag festgelegt, der den erwachsenen Geflüchteten mindestens ausgezahlt werden soll. Dieses Taschengeld beträgt aktuell 143 EUR. Von den Auszahlungen ist alles außer Wohnen zu bezahlen: Nahrung, Bekleidung, Freizeit, Anwalt. Es gibt kein Kindergeld.
Arbeit
Sie haben zunächst für drei Monate ein striktes Arbeitsverbot. Danach dürfen sie für weitere 12 Monate nur mit Zustimmung der Agentur für Arbeit arbeiten, wenn kein Deutscher, kein EU-Bürger oder Ausländer mit gesichertem Aufenthalt die Arbeit machen könnte. Weil es die Jobs, bei denen man nicht viele Deutschkenntnisse braucht, fast immer gibt, ist dieser nachrangige Arbeitsmarktzugang eigentlich ein faktisches Arbeitsverot. Erst nach 15 Monaten stehen sie dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung. Flüchtlinge im Verfahren können oft keine Ausbildung und kein Studium beginnen, weil sie weder Ausbildungsbeihilfe noch BAFöG beantragen können. Andererseits würden ihnen bei Ausbildungs- oder Studienbeginn keine Asylbewerberleistungen mehr gezahlt.
Die Arbeitsaufnahme wird auch durch mangelnde Deutschkenntnisse erschwert. Denn im Verfahren haben Geflüchtete zunächst keinen Anspruch auf regelfinanzierte Sprachkurse. Die Teilnahme an Integrationskursen steht nur anerkannten Flüchtlingen zu.
Gesundheit
Asylsuchende haben nur eingeschränkte Geusndheitsleistungen und keinen Zugang zu gesetzlicher Krankenversicherung. Es werden nur Schmerzen und aktue Erkrankungen behandelt. Chronische Erkrankungen werden nur dann behandelt, wenn die Nichtbehandlung auf Dauer zum Tode führen würde. Der im Quartal ausgegebene Krankenschein berechtigt zum Besuch eines Allgemeinarztes, eines Gynäkologen oder des Zahnarztes. Überweisungsscheine können Asylbewerber und Geduldete nicht einfach nutzen. Sie müssen damit zunächst zum Landratsamt. Das Gesetz schreibt einen Amtsarztvorbehalt vor. Dieser Zustand hält an, bis endlich ein Aufenthalt erteilt wird. Dann erst dürfen sie Hartz IV beantragen und Deutsch lernen.
Ein Asylverfahren kann, wenn Rechtsmittel eingelegt werden, sehr lange dauern. Bei den Bürgerkriegsflächtlingen aus Syrien geht es derzeit sehr schnell. Für Flüchtlinge aus anderen Ländern jedoch kann es im Schnitt dreieinhalb Jahre, in Einzelfällen bis zu 13 Jahre dauern, bis endlich ein Schutzzstatus oder ein humanitärer Aufenthalt gewährt wird.
Der Flüchtlingsrat M-V fordert deswegen seit langem, dass das Asylbewerberleistungsgesetz abgeschafft wird, dass Asylbewerber arbeiten dürfen oder dass sie Sozialhilfe bekommen, wenn sie aus Verletzungs- oder Krankheitsgründen nicht arbeiten können.
(Auszüge: Flüchtlingsrat M-V e.V. - Ulrike Seemann-Katz)
Broschüre der Landeszentrale für politische Bildung - Mecklenburg-Vorpommern
Urheber der Bilder
Auf dieser Seite werden Bilder von den folgenden Urhebern genutzt:
Landkreis Ludwigslust-Parchim,
Landeszentrale für politische Bildung - Mecklenburg-Vorpommern,
Stadt Lübtheen,
Bundesministerium des Innern (BMI)
Hintergrundbild: Jörn Lehmann